Die 14 Allergene in der Gastronomie: praktischer EU-Leitfaden

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung nennt Allergengruppen, über deren Verwendung Verbraucher informiert werden müssen. Für Restaurants reicht es nicht, einmal eine Liste zu erstellen: Rezepturen, zusammengesetzte Zutaten und Lieferantenangaben müssen laufend geprüft werden. Dieser Überblick ist keine Rechtsberatung.
Welche 14 Allergengruppen nennt die EU?
- glutenhaltiges Getreide
- Krebstiere
- Eier
- Fisch
- Erdnüsse
- Sojabohnen
- Milch
- Schalenfrüchte
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulfite oberhalb des einschlägigen Schwellenwerts
- Lupinen
- Weichtiere
Maßgeblich sind die vollständigen Definitionen und Ausnahmen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Betriebe müssen zusätzlich die für ihren Standort geltenden nationalen Vorschriften berücksichtigen.
Wie entsteht eine belastbare Allergeninformation?
- Aktuelle Rezeptur jedes Gerichts dokumentieren.
- Etiketten und Spezifikationen zusammengesetzter Zutaten prüfen.
- Lieferantenwechsel nachvollziehen.
- Allergengruppen dem Gericht zuordnen.
- Angaben vor der Veröffentlichung fachlich kontrollieren.
- Änderungen in Küche, Speisekarte und interner Dokumentation synchronisieren.
- Mitarbeitende für Rückfragen und Unsicherheiten schulen.
Allergene und Kreuzkontakt unterscheiden
Eine Zutat im Rezept und ein möglicher unbeabsichtigter Kreuzkontakt sind nicht dasselbe. Pauschale Aussagen wie „kann Spuren enthalten“ dürfen eine konkrete Rezepturprüfung nicht ersetzen. Der Betrieb sollte dafür seinen dokumentierten Prozess und bei Bedarf fachkundige Beratung nutzen.
Wie kann IAMenu unterstützen?
IAMenu kann auf Grundlage der gepflegten Produktinformationen Allergenhinweise vorschlagen und sie in der digitalen Speisekarte anzeigen. Die KI kennt jedoch nicht automatisch jede Lieferantenspezifikation, jede Rezepturänderung oder jeden Küchenprozess. Deshalb muss der Betrieb Vorschläge prüfen und bei Bedarf korrigieren.
| KI-Unterstützung | Verantwortung des Betriebs |
|---|---|
| Erkennt mögliche Hinweise im vorhandenen Text | Prüft Rezeptur und Lieferantendaten |
| Ordnet Vorschläge strukturiert zu | Bestätigt oder korrigiert die Zuordnung |
| Hilft bei der Anzeige in Sprachversionen | Prüft Übersetzung und Aktualität |
Häufig gestellte Fragen
Erkennt IAMenu Allergene automatisch?
IAMenu kann Hinweise vorschlagen. Die abschließende Prüfung und Freigabe liegt beim Restaurant.
Gehören Zusatzstoffe zu den 14 Allergenen?
Nein. Allergene und Zusatzstoffkennzeichnung sind unterschiedliche Themen und müssen getrennt nach den geltenden Anforderungen geprüft werden.
Reicht eine mündliche Auskunft immer aus?
Die zulässige Form hängt von den geltenden Vorschriften und der konkreten Umsetzung ab. Betriebe sollten die offiziellen Vorgaben ihres Landes prüfen.
Garantiert eine digitale Speisekarte Rechtskonformität?
Nein. Sie erleichtert Aktualisierung und Darstellung, ersetzt aber weder den betrieblichen Prüfprozess noch Rechtsberatung.
Offizielle Grundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Die Produktseite beschreibt die Allergenverwaltung mit IAMenu.