KI-gestützte Erkennung
Mögliche Allergene aus vorhandenem Gerichtskontext ableiten.
Kennzeichnung mit menschlicher Prüfung
IAMenu unterstützt Restaurants bei der Allergenkennzeichnung nach LMIV (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011): Die 14 in der EU geregelten Allergengruppen werden in den Gerichten erfasst und auf der digitalen Speisekarte angezeigt. Die KI kann aus Namen, Beschreibungen und Zutaten mögliche Allergene vorschlagen. Der Betrieb muss jeden Vorschlag anhand seiner tatsächlichen Rezepte, Produkte und Zubereitung prüfen und bei Bedarf korrigieren.
Die Funktion ist eine Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung. Sie ersetzt weder Rezeptkenntnis noch die Verantwortung des Betriebs. Zusatzstoffe sind ein eigenes Thema und werden nicht als automatisch erkannte IAMenu-Funktion dargestellt.
So funktioniert es
Verlässliche Angaben entstehen aus Produktwissen, dokumentierter Prüfung und einer klaren Darstellung.
Zutaten, Halbfertigprodukte und Zubereitung des Gerichts vollständig kennen.
Die KI-gestützte Erkennung als Ausgangspunkt verwenden.
Jedes Allergen ergänzen, entfernen oder bestätigen.
Geprüfte Angaben anzeigen und bei Rezeptänderungen erneut kontrollieren.
Die Restaurantprüfung bleibt der entscheidende Schritt.
Mögliche Allergene aus vorhandenem Gerichtskontext ableiten.
Vorschläge bestätigen, ergänzen oder entfernen.
Geprüfte Angaben in der digitalen Speisekarte sichtbar machen.
Allergeninformationen mit aktivierten Sprachversionen ausgeben.
Die LMIV (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) verlangt Allergenangaben auch für unverpackte Speisen in der Gastronomie. Wie sie in Deutschland bereitgestellt werden, regelt die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV). IAMenu hilft, die Allergendeklaration zu erfassen, zu prüfen und am Gericht anzuzeigen; die Verantwortung für die Angaben bleibt beim Betrieb.
IAMenu bildet die 14 in der EU geregelten Allergengruppen ab. Die konkrete Kennzeichnung muss der Betrieb anhand seiner Zutaten und Prozesse prüfen.
Nein. Sie liefert Vorschläge, die vor der Veröffentlichung manuell kontrolliert und korrigiert werden müssen.
Allergene betreffen Stoffe, die allergische Reaktionen auslösen können. Zusatzstoffe sind eine andere Kennzeichnungskategorie. IAMenu behauptet keine automatische Zusatzstofferkennung.
Die separate Compliance-Seite erläutert den dokumentierten Rahmen für Deutschland. Bei rechtlichen Fragen sollte fachkundige Beratung eingeholt werden.
Kontrollieren Sie jedes Gericht mit den tatsächlichen Zutaten und halten Sie die Angaben bei Änderungen aktuell.
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